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Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräteprüfung nach § 57b

Alle zwei Jahre müssen die Tachoprüfung oder Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) –
Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte – an Nutzfahrzeugen durchgeführt werden. Eine wichtige Prüfung, die nicht vergessen werden sollte,
da sonst empfindliche Strafen drohen.

Wir sind Ihr Partner für diese Prüfungen. Wir sind zertifizierte Vertragswertstatt und führen diese Prüfungen an analogen und digitalen Tachographen durch.
Der Tacho wird, sofern nötig, korrekt eingestellt und Sie erhalten die notwendige Prüfbescheinigung von uns. 

Alles auf Basis der neusten geltenden Rechtsvorschriften mit Hilfe modernster Technik. Wir führen Prüfungen bis zum smarten Tachosystem 4.0 durch.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter 0 54 39 / 94 10 40.